Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Stand: Februar 2025
HAFENHOTEL MEERESZEITEN GMBH · AM JACHTHAFEN 2-4 · D-23774 HEILIGENHAFEN
1 GELTUNGSBEREICH
1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe:
Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels
in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde
nicht Verbraucher ist.
1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme
des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die
Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und
bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des
Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel
beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind
lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet
sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder
Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss
werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt
dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
vier Monate überschreitet.
3.4
Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen
Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die
Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.5
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen vierzehn Tagen ab Zugang
der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die
digitale Rechnung im PDF-Format zu erhalten. Das Hotel kann die unverzügliche
Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug
des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis
eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer
Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die
gesetzlichen Regelungen.
3.7
In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung
des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu
Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu
verlangen.
3.8
Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom
Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag
zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6
und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) /
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
4.1
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur
möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein
sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der
Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes
sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in
Textform erfolgen.
4.2
Gruppenbuchungen und Firmentarife haben gesonderte Stornierungsbedingungen.
Diese entnimmt der Kunde dem Hotelvertrag, Gruppenvertrag oder Firmenvertrag.
4.3
Die Stornierungsbedingungen sind abhängig vom gebuchten Tarif. Den gebuchten
Tarif entnimmt der Kunde der Reservierungsbestätigung. Einen Überblick der
verfügbaren Tarife:
| Tagespreis |
Kostenfrei stornierbar bis 18:00 Uhr am Anreisetag. |
| Sparfuchs |
7 Tage vor Anreise buchbar, kostenfrei stornierbar 5 Tage vor
Anreise. (18:00 Uhr) |
| MLOS-3 (M3) |
Mindestaufenthalt 3 Nächte, kostenfrei stornierbar 5 Tage vor
Anreise. (18:00 Uhr) |
| MLOS-5 (M5) |
Mindestaufenthalt 5 Nächte, kostenfrei stornierbar 5 Tage vor
Anreise (18:00 Uhr) |
| MLOS-7 (M7) |
Mindestaufenthalt 7 Nächte, kostenfrei stornierbar 5 Tage vor
Anreise (18:00 Uhr) |
| Arrangements mit Fremdleistungen |
Kostenfrei stornierbar 5 Tage vor Anreise (18:00 Uhr) |
4.4
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein
gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer
Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte
Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Werden die Zimmer nicht
anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen
pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des
vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie
für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten
Höhe entstanden ist.
4.5
Die Nachfrage und die Belegung des Hotels regeln den Preis sowie die Verfügbarkeit
der Tarife. Es sind nicht immer alle Tarife zu jedem Zeitpunkt buchbar.
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist
kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden
nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des
Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2
Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel
gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder
Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die
Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen
des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4
Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit
dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr
50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr
90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich
niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 HAFTUNG DES HOTELS
7.1
Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des
Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht
anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
7.2
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes.
Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als
800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen
wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3
Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens sechsmonatiger Aufbewahrungsfrist
Fundsachen zu entsorgen. Verderbliche Waren und Verbrauchsgüter
(Kosmetik, Medikamente) sind von dieser Frist ausgenommen.
7.4
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge, Fahrräder, e-Bikes (inkl. Batterien, Akkus &
Ladegeräte) und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden
Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.5
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post
und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel
übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die
Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden
Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für
Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Oldenburg in
Holstein. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO
erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand
Oldenburg in Holstein.
8.3
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts
ist ausgeschlossen.
8.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.